Führungskräfte-Coaching

 

 

Beim Führungskräfte-Coaching ist besonders wichtig, dass die Führungskräfte einen externen Reflexionspartner zur Verfügung haben. Oft fehlen in ihrem Arbeitsumfeld auch interne Reflexionspartner oder diese sind zu sehr verstrickt.  

 

Hauptthemen sind immer wieder: Stärken zu stärken. persönlicher Energiehaushalt und Ressourcen, Mitarbeiterführung, Teamentwicklung, Entwicklung und Konkretisierung von Visionen und Veränderung der Arbeitsbereiche, Prozesse...

 

 Dabei können sie auf mein großes praktisches Erfahrungswissen und  sehr umfassendes Wissen aus der Organisations-, und Führungspsychologie vertrauen. Ich habe mich ja viele Jahre an der Universität, im Beruf und als Unternehmensberater, mit Führungskräftecoachings und Trainings in namhaften Wirtschaftsunternehmen beschäftigt und kombiniere dies mit meinem praktischen  Wissen aus den Sozialbereichen.

 

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Supervision

 

Supervision ist ein wichtiges Instrument der Psychohygiene und der (Burnout-)Prävention.

Sie dient dazu Anliegen im Arbeitsumfeld artikulieren zu können, mit Kollegen besprechbar zu machen, neue Perspektiven und einen Überblick zu gewinnen. Lösungen können auf einer individuellen, einer Teamebene oder auch organisatorischen Ebene besprochen und gefunden werden.

 

Sie kann als Teamsupervision, Gruppensupervision oder auch Einzelsupervision (Fachkräfte) geführt werden. Fallsupervisionen dienen dazu betreute Klienten/Patienten/Kunden... zu besprechen und mehr Sicherheit, Klarheit etc. im Umgang mit ihnen zu entwickeln.

 

Wichtig ist dabei

  • die Verschwiegenheit des Supervisors und der Teilnehmer
  • jeder darf gleichberechtigt seine Meinung äußern (Teams auf einer Hierarchieebene - ohne Chef - haben sich bewährt)
  • Freiwilligkeit der Teilnahme (z.T. ist Supervision "verpflichtend")
  • findet normalerweise in der Dienstzeit statt und wird vom Arbeitgeber bezahlt
  • ein externer Supervisior (unbefangen, aber mit Fachwissen und Wissen um das Arbeitsumfeld ausgestattet)

 

Verschiedene Berufsgruppen haben ein Anrecht auf Supervision (z.B. Krankenanstaltengesetz).

 

Supervision ist klar zu unterscheiden von

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