Formular für Psychotherapie über Telefon und Videotelefonie

Bitte ausdrucken, ausfüllen, abfotografieren und dann per email oder Whats App  zusenden.

Sollten Sie die Kontaktseite auf dieser Homepage verwenden wollen, reicht mir die vollständige Angabe des Kontaktformulars und die Zustimmung, dass Sie dieses Formular gelesen und akzeptiert haben.

 

Psychotherapeut (VT) u. Klin. Psychologe

Mg. Siegfried Hausjell

Pachergasse 21

4400 Steyr

 

 

KlientIn:

Vorname:                                        Familienname:

 

 

Adresse:

 

 

 

 

Telefon/Whats-App:

 

 

email:

 

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 ist mir die persönliche Inanspruchnahme einer Psychotherapie oder klinisch-psychologischen Behandlung nicht möglich.

 

Ich benötige jedoch trotz dieser Einschränkungen eine fortgesetzte Psychotherapie bzw. klinisch psychologische Betreuung und wünsche daher ausdrücklich die vorübergehende Betreuung über Internet oder Telefon.


Ich habe mit meinem Psychotherapeuten bzw. klin. Psychologen die Nutzung des folgenden Dienstes vereinbart: (Bitte ankreuzen!)

  • Telefon
  • Whats App
  • Skype
  • _________________

 

Die Risiken einer eventuell unverschlüsselten Datenübertragung (z.B. event. Zugriff durch Dritte) die mit der Nutzung dieses Dienstes verbunden sein könnten, kenne ich und bin dennoch ausdrücklich mit der Nutzung dieses Dienstes einverstanden.

 

Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Kommunikation via Internet bzw Telefon den Psychologen bzw Psychotherapeuten eingeschränkte Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten bietet.

Der Psychotherapeut bzw. klin. Psychologe kann und wird in die Zusammenarbeit via Internet oder Telefon beenden, wenn eine andere Form der Betreuung als geeigneter erachtet wird.

 

 

 

Ort und Datum:

 

 

 

Unterschrift des Klienten:

Psychotherapie übers Internet und Telefon (Kostenzuschuss Krankenkasse)

Sollte eine PatientIn dringend psychotherapeutische Unterstützung benötigen, ist der Einsatz elektronischer Medien (z.B. Skype) als Überbrückung in einer Notstandslage (wenn die PatientIn andernfalls einen Schaden erleiden könnte) eine Möglichkeit. 

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und der BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) sowie der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) teilen also mit, dass in daher die Zuschüsse zur Psychotherapie über Internet oder Telefon gewährt werden:

"Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendiger Weise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.

Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar."

 

Quelle ÖBVP Homepage am 15.3.2020